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Neben den Geldleistungen können für Sie – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen wie beispielsweise:
Das Heerespersonalamt
Formular "Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)"
Auf dem jeweiligen Formular finden Sie eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.
Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen Ihnen zur Verfügung:
Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung
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* Maßnahmen Umsetzung