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Seit 1. März 2011 muss die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer des Bundes erstellen. Dieser Bericht muss Angaben über
Der Bericht muss in anonymisierter Form erstellt werden und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Der Einkommensbericht des Bundes muss nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden.
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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