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Das Gericht (→ BMJ) kann Rechtsbrechern anlässlich der Verurteilung zu einer bedingten Strafe oder der bedingten Entlassung Weisungen (Gebote und Verbote) erteilen, soweit das notwendig oder zweckmäßig ist, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.
Dem Straftäter kann etwa aufgetragen werden,
Wenn der Straftäter zustimmt, kann das Gericht (→ BMJ) auch die Weisung erteilen, dass er sich einer Entziehungskur sowie einer psychotherapeutischen oder medizinischen Behandlung unterziehen muss.
Strafgesetzbuch (StGB)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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