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Jeder Wehrpflichtige hat einen Grundwehrdienst von sechs Monaten zu leisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu Milizübungen zu melden.
Milizübungen sind verpflichtende Waffenübungen und dienen der Heranbildung von Wehrpflichtigen für die Ausübung einer Funktion in der Einsatzorganisation sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer erworbenen Befähigungen.
Sollten sich nicht genügend Freiwillige für Kaderfunktionen melden, besteht die Möglichkeit, Wehrpflichtige zur Leistung von Milizübungen zu verpflichten.
Grundwehrdienst (→ Österreichisches Bundesheer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung
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