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Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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o Kirchensteig
o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
o Baum pflanzen
* Maßnahmen Umsetzung