Sie befinden sich: Startseite > Politik > Mitglieder im Gemeinderat und in den Ausschüssen
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdient. Im Jahr 2024 sind dies 518,44 Euro monatlich.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert und können sich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern, arbeitslosenversichert sind sie jedoch nie.
Ausführliche Informationen zum Thema "Geringfügig Beschäftigte" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Was gibt es Neues
in Wippenham?
mehr>>
www.Das Schnelle.at
| A| A
o Gehsteig Mairing
o Kirchensteig
o Wartehäuschen bemalen
o Neugestaltung Ortsplatz
o Baum pflanzen
* Maßnahmen Umsetzung