Willkommen in der Gemeinde Wippenham!

Geschichte

Als Kaiser Joseph 11. zur Grenzbesichtigung ins Innviertel reiste, schrieb er seiner Mutter, daß dieser Landstrich schön sei und für Oberösterreich ungemein passend, die Leute zufrieden und guten Willens. Er mußte aber auch feststellen, daß in diesem Landesteile wenig Ordnung herrsche und diesem Übelstande wurde bald Abhilfe geschaffen. Es kamen 1782 die "Allgemeine Gerichtsordnung" und das "Toleranzpatent", 1785 die "Josephinische Steuerregulierung", 1786 das "Österreichische Gesetzbuch" und 1788 die "Kriminalordnung". Die Regierung hielt die bei der Übernahme 1779 gegebenen Versprechungen nicht immer ein, schuf stetig neue Abgaben und verteuerte Salz und Tabak um ein beträchtliches, worüber die Innviertler nicht sehr erbaut waren. Um das Jahr 1830 erfolgte wieder eine Grundertragsschätzung. Der Pfarrer Franz Hinterberger von Gurten als Leitungsbeamter und Peter Reischenböck vom Bartengute in Mairing als Richter mit seinen Ausschußmännern, haben sich dieser Aufgabe unterzogen. In dieser Aufstellung wird der Nutzgrund in 3 Klassen eingeteilt, wobei die meisten Grundstücke zur 3. Klasse gezählt wurden, also zu der am wenigsten ertragreichen. Aus dem Jahre 1830 stammt auch ein Grenzbeschreibungsprotokoll, das den genauen Verlauf der Gemeindegrenze beschreibt. Sie deckt sich mit dem jetzigen Grenzverlauf. 1878 wird ein Grundteilungsbogen angelegt, in dem Besitzänderungen seit 1830 angegeben werden und auch der Wechsel der Besitzer. Das Grundausmaß wird mit 1403 Joch 85 Klafter angegeben (entspricht auch der heutigen Größe).
Joseph ll. schränkte durch sein Untertans- und Strafpatent die Strafgewalt der Grundherren ein und begrenzte die Pflichten der Untertanen. Doch die volle Freiheit konnte er auch den Bauern nicht bringen.

Erst das Revolutionsjahr 1848 brachte den Bauern die volle Aufhebung des Untertänigkeitsverhältnisses, d. h. die Befreiung von der drückenden Last der Abgaben dem Grundherrn gegenüber und in Gegenden, wo noch Robotleistungen gefordert worden waren, auch die Abschaffung dieser Dienste.

Die Entschädigung für den bisherigen Grundherrn wurde nach langwierigen Verhandlungen so geregelt, daß ihm 2/3 des ermittelten Ablösewertes ausbezahlt wurden. Ein Drittel leistete der Bauer, das andere Drittel der Staat, den Rest mußte der Grundherr selbst bestreiten. Diese Übereinkunft war für alle erträglich und belastete die Bauern nicht allzu sehr. Mit den erlangten Freiheiten wuchs auch der Wunsch nach. mehr Unabhängigkeit. Steuer- oder Katastralgerneinden, die einer Ortsgemeinde angegliedert waren, strebten nun nach einer Trennung von dieser und zur Gründung einer selbständigen Gemeinde, wie hier in Wippenham auch einer eigenen Pfarre. So kam es in den folgenden Jahren zur Gründung mehrerer neuer Gemeinden. Natürlich war dies nicht ohne Schwierigkeiten vor sich gegangen, eine Begründung für das Auseinandergehen mußte vorhanden sein.

Die erste Gemeindeausschußwahl erfolgte am 13. 9. 1883. Zum Gerneindevorsteher (Bürgerrneister) wurde Michael Schachinger, Reisetbauer, gewählt, zum ersten Gemeinderat Georg Zeilinger, Lori in Guggenberg, zum zweiten Gemeinderat Georg Weiermann, Obersieber in Weinberg. In den Ausschuß wurden gewählt: Josef Rehrnbauer, Edtbauer in Geretsdorf, Georg Dallinger, Stieglbrunner in Mairing, Laurenz Putzinger, Pfarrexpositus, Josef Streif, Rehrnbauer in Geretsdorf, und Leopold Berghammer, Rachbauer in Gundersberg.

Erster Bürgermeister von Wippenham: Michael Schachinger, Reisetbauer

Eine der ersten Aufgaben des Gemeindeausschusses war, den schon seit Jahren geforderten Bau eines neuen Schulhauses in Gang zu bringen. Das alte, hölzerne und baufällige, der Kirche gehörige Schul- und Mesnerhaus Nr. 7 hatte dem Zwecke nicht mehr entsprochen und auch das einstweilen im Pfarrhof untergebrachte Schulzimmer war zu klein geworden. Schon 1882 war vom Ortsschulrat ein Ansuchen an die Kirche Wippenham um entgeltliche oder eventuell unentgeltliche Abtretung der zum Bau des neuen Schulhauses notwendigen Grundparzellen gerichtet worden. Pfarrer Laurenz Putzinger sprach in dieser Angelegenheit beim Bischof vor, der auch die unentgeltliche Abtretung bewilligte. Daraufhin wurde ein Schenkungsvertrag errichtet, in welchem unter Punkt 1 steht:

Das Gotteshaus Wippenham schenkt zum Zwecke eines Schulhausbaues und zur Herstellung eines Turnplatzes ev. eines Schulgartens der Schulgemeinde Wippenham in Anerkennung der vielen Opfer, welche die Gemeinde Wippenham für die Kirche gebracht hat, von der dem Gotteshaus gehörigen in der Steuergemeinde Wippenham gelegene Realität "Wippenham, unserer lieben Frauen Gotteshaus" die erforderlichen Parzellen ganz und einen Teil des zur Realität gehörigen Gartens, zusammen im Wert von 80 Gulden.

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