Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von freistehenden Solaranlagen usw. - § 25, oö.BauO.1994
Bitte mitbringen:
* Bauanzeige - Formular liegt bei der Gemeinde auf
* Skizze des Bauvorhabens